RICHTIG VERSICHERT!
Für den Kärntner Almwirtschaftsverein wurde über die Robinig GmbH eine Haftpflichtversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen:
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
- Die Haftpflichtversicherung gilt für die Mitglieder des Almwirtschaftsvereins Kärnten und diese gilt subsidiär. Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung des Almwirtschaftsvereins dann in Anspruch genommen werden kann, wenn das Almwirtschaftsvereins-Mitglied (der betroffene Landwirt) über keine eigene Landwirtschaftshaftpflichtversicherung verfügt. In der Folge wird der Schaden aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag des Almwirtschaftsvereins geleistet bzw. ergänzt.Achtung: Schäden und die daraus resultierenden Schadenersatzverpflichtungen, die im Versicherungsvertrag des Almwirtschaftsvereins-Mitglieds gedeckt sind, sind daher aus diesem abzuwickeln.
- Die Haftpflichtversicherung des Almwirtschaftsvereines Kärnten deckt Sach- und Personenschäden.
- Es wurde vereinbart, dass generell kein Selbstbehalt im Schadensfall zu leisten ist.
- Der Versicherungsschutz beschränkt sich ausschließlich auf die gemeldeten Personen. Im Schadensfall ist die Mitgliedschaft des betreffenden Landwirtes zum Almwirtschaftsverein Kärnten nachzuweisen.
- Es wurde eine Veranstalterhaftpflichtversicherung miteingeschlossen, welche Almfeste, Käseanschnitt, Almwandertage usw. umfasst. Die entsprechenden Veranstaltungen müssen dem Almwirtschaftsverein gemeldet werden.
- Vereinbart wurde weiters, dass sich der Versicherungsschutz auch auf das europäische Ausland (Europa im geografischen Sinn) bezieht. Rinder eines Almwirtschaftsverein-Mitglieds befinden sich zum Beispiel auf einer Weide in Italien und eine Kuh beschädigt ein fremdes Fahrzeug.
- Auch vereinbart wurde, dass Versicherungsschutz für Schäden, die untereinander eintreten, gilt (cross liability). Hierbei handelt es sich um Schadenersatzansprüche zwischen Mitgliedern von Agrargemeinschaften und deren Angehörigen, beispielsweise, wenn ein Schaden beim gemeinsamen Viehauftrieb eintritt.
- Mitversichert sind auch Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an von der Agrargemeinschaft gemieteten (nicht geleasten) oder gepachteten Gebäuden und Räumlichkeiten durch Feuer, Explosion und Leitungswasser (Mietsachschäden). Zum Beispiel eine Agrargemeinschaft hat ein Liftwärterhäuschen während der Halterzeit von der Liftgesellschaft angemietet und es kommt zu einem Feuerschaden.
- Versichert sind auch Schäden, die ein Dritter (Konsument) durch ein Produkt (z.B.: Käse), welches von einem Almwirtschaftsvereins-Mitglieds hergestellt wurde, erleidet (Produkthaftpflicht).
- Versichert sind Obmänner in Ausübung ihrer Funktion (z.B. wenn übersehen wurde, die Rinder eines Auftreibers an die AMA zu melden)
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Die Rechtsschutzversicherung gilt für den Almwirtschaftsverein Kärnten, für die Funktionäre der einzelnen Agrargemeinschaften (Obmänner) sowie für die Mitglieder des Almwirtschafsvereines Kärnten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit laut den Satzungen des Almwirtschaftsvereins.
Dieser Vertrag beinhaltet:
- Schadenersatzrechtsschutz: für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.
- Strafrechtsschutz: für die Verteidigung in Strafsachen vor Gerichten sowie vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.
- Beratungsrechtsschutz: beinhaltet die Möglichkeit einmal im Monat eine mündliche Rechtsauskunft eines Rechtsanwaltes oder Notars zu erhalten.Im Schadensfall wenden Sie sich bitte ehestmöglich an das Versicherungsmaklerbüro Robinig GmbH (Neuer Platz 13, 9800 Spittal/Drau, Tel.: 04762 33900, Handy: 0664 88717222 oder per email: )