Das neue Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz ermöglicht eine Bejagung von Schadwölfen bei einer unmittelbaren Gefahr für Weidetiere bzw. nach einem erfolgten Angriff. Gemeinsam mit der Risikowolfs-Verordnung bildet das Gesetz die Grundlage für das Wolfs-Management in Kärnten.

 

Weitere Informationen:

Entnahme_von_Schadwölfen_und_Risikowölfen_in_Kärnten[1]

Meldung zur Vergrämung eines Wolfes | Kärntner Jägerschaft (kaerntner-jaegerschaft.at)