Das neue Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz ermöglicht eine Bejagung von Schadwölfen bei einer unmittelbaren Gefahr für Weidetiere bzw. nach einem erfolgten Angriff. Gemeinsam mit der Risikowolfs-Verordnung bildet das Gesetz die Grundlage für das Wolfs-Management in Kärnten.
Weitere Informationen:
Entnahme_von_Schadwölfen_und_Risikowölfen_in_Kärnten[1]
Meldung zur Vergrämung eines Wolfes | Kärntner Jägerschaft (kaerntner-jaegerschaft.at)